Betriebsorganisation

Bronder GmbH

Können wir Ihnen helfen?

CALITIME Zeiterfassung und das MiLoG Mindestlohngesetz

Nutzen Sie unsere professionelle, kompetente Unterstützung und die Umsetzung mit der CALITIME-Komplettlösung für die Erfassung, Abrechnung und Dokumentation der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter.

Sie umfaßt die Einrichtung und Führung individueller Arbeitszeitkonten, umfassende Dokumentation und Auswertung auch über langfristige Zeiträume. Planen und Visualisieren Sie darüberhinaus den Urlaub und die Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter und erstellen Sie eine Abrechnungsdatei für Ihr Lohnsystem bzw. Ihren Steuerberater. Sprechen Sie mit uns, wir stellen Ihnen unsere Systemlösung gerne vor und unterbreiten Ihnen ein Komplettangebot.

Im Rahmen des Mindestlohngesetzes ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen und mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden.

Überstunden werden im §2 Absatz 2 MiLoG geregelt. Danach können Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Diese Überstunden müssen spätestens innerhalb von 12 Monaten nach der Erfassung durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohnes ausgeglichen werden.

Voraussetzungen für den Ausgleich von Überstunden und Mehrarbeit nach § 2 Abs. 2 MiLoG:

  • Ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto muss eingerichtet und geführt werden. Grundlage hierfür kann der Arbeitsvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung oder ein Tarifvertrag sein. „Zeitsparkonten“ zur Verbuchung des erarbeiteten Entgelts sind eine Art „Kredit“ für den Arbeitgeber.
  • Zahlung eines verstetigten Entgelts, d.h. eines regelmäßig feststehenden Arbeitsentgelts. Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden (Zeitguthaben) dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der (wöchentlich) vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen (Beispiel: 40 Wochenstunden vertraglich vereinbarte Arbeitszeit = 20 Stunden zulässiges monatliches Zeitguthaben).

Vereinbaren Sie unter Tel.: 02361 / 2676-0 einen Präsentationstermin oder fordern Sie ihr individuelles Angebot an.

Weitere Informationen zu unserer CALITIME Systemlösung finden Sie hier.

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